Wie kann ich spenden?
Wenn Sie für den Kinderförderverein Colbitz/Lindhorst spenden möchten, überweisen Sie direkt mit Namen, Adresse und Verwendungszweck an die folgende Bankverbindung (ein Spendenformular (PayPal) folgt demnächst).
Name: Kinderförderverein Colbitz/ Lindhorst e.V.
IBAN: DE 70 8105 5000 3340 002010
BIC: NOLADE 21 HDL (Kreissparkasse Börde)
Wichtig: Auf der Überweisung muss im Verwendungszweck >SPENDE< vermerkt sein.
Sie könne auch gerne dirket über PayPal spenden:
Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Ja. Der Kinderförderverein Colbitz/Lindhorst e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Der Förderverein ist im Vereinsregister eingetragen und hat die Steuernummer 105 142 00 742 beim Finanzamt Haldensleben. Spenden und auch der Mitgliedsbeitrag können von der Steuer abgesetzt werden. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spendenbescheinigungen
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an unseren Förderverein erhalten Sie von uns per Mail (Formular Download folgt).
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Wir senden Ihnen diese Spendenbescheinigung gerne per Post zu.